Wahlarzt - Was ist das?


Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können.

Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

 

Als Wahlarzt bin ich ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Ich stelle meinen Patienten eine Honorarnote für meine Leistungen aus; die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. Für eine Rückerstattung reichen Sie dann die Honorarnote bei der Krankenkasse ein.

                               

 Die Vorteile des Wahlarztes

  • Als Wahlarzt kann ich frei wählen, wie viele Patienten ich behandle. 
  • Dadurch habe ich viel Zeit für Ihr Anliegen, eine umfassende Diagnostik und individuelle Betreuung.
  • Termine können rasch und flexibel vergeben werden; es ergeben sich dadurch kaum Wartezeiten in der Ordination.