Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können.
Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Als Wahlarzt bin ich ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Ich stelle meinen Patienten eine Honorarnote für meine Leistungen aus; die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. Für eine Rückerstattung reichen Sie dann die Honorarnote bei der Krankenkasse ein.
Die Vorteile des Wahlarztes
Wahlarztpraxis
Dr. Michael Glas
Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Leistungen
Diagnostisch-therapeutische Gespräche
Individuelle Therapieplanung
Persönlich durchgeführte Eingriffe und Untersuchungen